[4:15]

Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.

[4:16]

Und wenn zwei Personen unter euch solches begehen, dann bestrafet sie beide. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt sie für sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.

[4:17]

Allahs Vergebung ist nur für jene, die unwissentlich Böses tun und bald darauf Reue zeigen. Solchen wendet Sich Allah erbarmend zu; und Allah ist allwissend, allweise.

[4:18]

Doch Vergebung ist nicht für jene, die so lange Böses tun, bis zuletzt, wenn der Tod einem von ihnen naht, er spricht: «Ich bereue nun», noch für die, die als Ungläubige sterben. Ihnen haben Wir schmerzliche Strafe bereitet.

[4:19]

O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.