[2:275]

Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: «Handel ist gleich Zinsnehmen», während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat. Wer also eine Ermahnung von seinem Herrn bekommt und dann verzichtet, dem soll das Vergangene verbleiben; und seine Sache ist bei Allah. Die aber rückfällig werden, die sind des Feuers Bewohner; darin müssen sie bleiben.

[2:276]

Allah wird den Zins abschaffen und die Mildtätigkeit mehren. Und Allah liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger, ein Erzsünder ist.

[2:277]

Gewiß, die da glauben und gute Werke tun und das Gebet verrichten und die Zakat zahlen, ihr Lohn ist bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie trauern.

[2:278]

O die ihr glaubt, fürchtet Allah, und lasset den Rest des Zinses fahren, wenn ihr Gläubige seid.

[2:279]

Tut ihr es aber nicht, dann erwartet Krieg von Allah und Seinem Gesandten; und wenn ihr bereut, dann bleibt euch euer Kapital; ihr sollt weder Unrecht tun, noch Unrecht leiden.

[2:280]

Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeit ist, dann Aufschub bis zur Besserung der Verhältnisse. Erlaßt ihr es aber als Guttat: das ist euch noch besser, wenn ihr es nur wußtet.

[2:281]

Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückkehren müsset; dann wird jeder den vollen Lohn erhalten nach seinem Verdienst; und es soll ihnen kein Unrecht geschehen.