[2:191]

Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie von dort, von wo sie euch vertrieben; denn Verfolgung ist ärger als Totschlag. Bekämpft sie aber nicht bei der Heiligen Moschee, solange sie euch dort nicht angreifen. Doch wenn sie euch angreifen, dann kämpft wider sie; das ist die Vergeltung für die Ungläubigen.

[2:192]

Wenn sie jedoch ablassen, dann ist Allah allvergebend, barmherzig.

[2:193]

Und bekämpfet sie, bis die Verfolgung aufgehört hat und der Glauben an Allah (frei) ist. Wenn sie jedoch ablassen, dann (wisset), daß keine Feindschaft erlaubt ist, außer wider die Ungerechten.

[2:194]

(Entweihung eines) Heiligen Monats (soll) im Heiligen Monat (vergolten werden); und für alle heiligen Dinge ist Vergeltung. Wer sich also gegen euch vergeht, den straft für sein Vergehen in dem Maße, in dem er sich gegen euch vergangen hat. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

[2:195]

Spendet für Allahs Sache, und stürzt euch nicht mit eigner Hand ins Verderben, und tut Gutes; wahrlich, Allah liebt die Gutes Tuenden.

[2:196]

Und vollziehet die Pilgerfahrt und die Umra um Allahs willen: seid ihr aber behindert: dann das leicht erhältliche Opfer; und schert eure Häupter nicht eher, als bis das Opfer seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer unter euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat: Tilgung durch Fasten oder Almosenspenden oder ein Opfer. Seid ihr wieder in Sicherheit, dann für den, der die Umra vollziehen möchte zusammen mit Hadsch ein leicht erhältliches Opfer. Wer jedoch nichts finden kann, faste während der Pilgerfahrt drei Tage - und sieben nach eurer Heimkehr; das sind im ganzen zehn. Das gilt für den, dessen Familie nicht in der Nähe der Heiligen Moschee wohnt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah streng im Strafen ist.