[5:3]

Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als Götzenopfer) geschlachtet worden ist; auch daß ihr euer Geschick durch Lospfeile zu erkunden sucht. Das ist Ungehorsam. Heute sind die Ungläubigen an eurem Glauben verzweifelt, also fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich. Heute habe Ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt. Wer aber durch Hunger getrieben wird, ohne sündhafte Absicht - dann ist Allah allverzeihend, barmherzig.

[5:4]

Sie fragen dich, was ihnen erlaubt sei. Sprich: «Alle guten Dinge sind euch erlaubt; und was ihr Tiere und Raubvögel gelehrt habt (für euch zu fangen), indem ihr (sie) zur Jagd abrichtet und sie lehret, was Allah euch gelehrt hat. Also esset von dem, was sie für euch fangen, und sprechet Allahs Namen darüber aus. Und fürchtet Allah, denn Allah ist schnell im Abrechnen

[5:5]

Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und keusche Frauen der Gläubigen und keusche Frauen derer, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gebt, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht, noch daß ihr heimlich Buhlweiber nehmt. Und wer den Glauben verleugnet, dessen Werk ist sonder Zweifel zunichte geworden, und im Jenseits wird er unter den Verlierenden sein.